Der Hundetrainer hat einen Nachweis vor dem Veterinäramt zu erbringen, dass er die nötige Sachkunde hat um Hunde für Dritte auszubilden. Dann bekommt er eine Erlaubnis nach dem §11. Für eine gewerbliche Hundeschule braucht es also mindestens einen Trainer mit diesem Nachweis. Vereine haben dort etwas mehr Spielraum, dürfen also auch ohne den §11 Dritte anleiten Hunde auszubilden.
Eine Hundeschule ist nur ein Oberbegriff für eine Örtlichkeit an der Hunde ausgebildet und erzogen werden.
Ein mobiler Trainer – so wie ich es bin – hat nicht unbedingt einen Platz kann aber natürlich trotzdem Gruppenstunden und Kurse anbieten und durchführen.
Der Begriff Verhaltensberater ist nicht geschützt – es kann sich also jeder so nennen – es ist aber eigentlich dafür gedacht, eine besondere Weiterbildung – bei mir zum Beispiel im Bereich: „Aggression und Angst“ – auszuweisen.