Allgemeine Geschäftsbedingungen Hundetraining

(Stand: 01.01.2024)
§ 1 Geltung

  1. Hundehalter Coaching Hanna David (nachfolgend „Hundetrainerin“) erbringt sämtliche Dienstleistungen im Bereich Hundetraining und Hundeverhaltensberatung gegenüber Hundehaltern (nachfolgend „Kunde/n“) auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Die Hundetrainerin behält sich die jederzeitige Änderung oder Ergänzung der allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn die Hundetrainerin diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
  4. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen zwischen der Hundetrainerin und dem Kunden haben im Zweifelsfall Vorrang vor den allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistung

  1. Den Vertragsgegenstand bilden Einzeltrainings, Gruppentrainings, Canine Circle sowie Unterstützung von Trainerkollegen (nachfolgend „Training“ genannt).
  2. Eine reguläre Trainingsstunde dauert 60 Minuten. Verspätungen gehen zu Lasten des Kunden. Sollte eine Trainingsstunde aufgrund der Trainingsintensität und Belastbarkeit des Hundes eine kürzere Dauer erfordern weist die Hundetrainerin darauf in der Trainingsstunde hin. (z.B. bei Training des Abbruchsignals, Tandemstunden)
  3. Bei den Leistungen der Hundetrainerin handelt es sich um eine Inhaltsvermittlung aus dem Bereich Erziehung und Bildung im Sinne eines Dienstleistungsvertrages gemäß § 611 BGB. Die Hundetrainerin bietet Beratungsleistungen sowohl für Menschen und Hunde an. Die im Training vermittelten Inhalte stellen Handlungsvorschläge dar, die einer artgerechten Haltung und Erziehung dienen. Eine Erfolgsgarantie kann der Kunde daraus jedoch nicht ableiten.
  4. Das Training der Hundetrainerin orientiert sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden sowie den Möglichkeiten des Hundes nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren. Dem Kunden ist bewusst, dass die gezeigten Methoden nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Trainingseinheiten Erfolg haben können.
  5. Einzelne Trainings können nach vorheriger Ankündigung durch die Hundetrainerin oder vorheriger Absprache auch von Erfüllungsgehilfen übernommen werden.

§ 3 Anmeldung und Vertragsschluss

  1. Die Anmeldung zu Trainings der Hundetrainerin ist nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt.
  2. Die Präsentation der Trainings auf der Website oder in anderen Medien der Hundetrainerin stellen kein bindendes Angebot dar. Vielmehr wird dem Kunden die Möglichkeit gegeben, seinerseits ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Dienstvertrages abzugeben.
  3. Vor Aufnahme des Trainings ist ein Erstgespräch mit der Hundetrainerin sowie das Ausfüllen des Fragenbogens notwendig.
  4. Der unterschriebene Fragebogen und Trainingsvertrag wird der Hundetrainerin zur ersten Stunde bzw. zum ersten vereinbarten Termin übergeben und berechtigt den Kunden zur Teilnahme am Training.
  5. Mit der schriftlichen (SMS/WhatsApp, E-Mail, Onlineformular), telefonischen oder mündlichen Anmeldung und Terminvereinbarung bietet der Kunde der Hundetrainerin den Abschluss eines Vertrages verbindlich an und verpflichtet sich, am gewählten Training teilzunehmen, sowie die fälligen Leistungsgebühren am Ende des Trainings bar oder mittels Kartenzahlung zu bezahlen.
  6. Die Anmeldungen zum Training der Hundetrainerin werden von dieser per E-Mail, SMS/WhatsApp oder telefonisch bestätigt. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Hundetrainerin zustande.

§ 4 Teilnahmeberechtige am Training

  1. Jeder unbeschränkt geschäftsfähige Kunde kann an den Trainings der Hundetrainerin teilnehmen. Minderjährige dürfen nur in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigen oder einer anderen erwachsenen Aufsichtsperson an den Trainings der Hundetrainerin teilnehmen. Erziehungsberechtige haften für ihre Kinder.
  2. Wenn für einzelne Trainings der Hundetrainerin, abweichend von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen gelten, so muss der Kunde diese erfüllen. Die zusätzlichen Voraussetzungen werden rechtzeitig von der Hundetrainerin vor Trainingsbeginn kommuniziert.
  3. Trainingstermine sind nur nach vorheriger Rücksprache mit Hundetrainerin an Dritte übertragbar. Die Hundetrainerin behält sich im Einzelfall vor einer Übertragung zu widersprechen.

§ 5 Verhaltensregeln für das Training und Trainingsort

  1. Der Kunde ist verpflichtet mitzuwirken und den Anweisungen der Hundetrainerin Folge zu leisten, um das Trainingsziel zu erreichen.
  2. Der Kunde hat während des Trainings bei seinem Hund anwesend zu sein.
  3. Hat der Kunde Bedenken gegen einen geplanten Trainingsschritt, so hat er dies unverzüglich der Hundetrainerin mitzuteilen. In gemeinsamer Rücksprache kann, sofern möglich, über einen alternativen Trainingsschritt vorgeschlagen werden.
  4. Die Hundetrainerin behält sich vor, das Training nach eigenem Ermessen bei relevanten Gründen, insb. aber bei vorsätzlich oder grob fahrlässigen Verletzungen der Verhaltensregeln, abzubrechen.
  5. Die Benutzung von Handys sowie von Bild- und Tonaufnahmegeräten während des Trainings ist grundsätzlich nicht gestattet. Sollten dennoch Aufnahmen getätigt werden, dürfen sie nur mit Einwilligung der Hundetrainerin veröffentlicht werden.
  6. Die Kunden haben sich so zu verhalten und ihre Hunde zu führen, dass eine Gefährdung möglicher anderer Teilnehmer und der Hundetrainerin sowie anderer Hunde vermieden wird.
  7. Die Hundetrainerin ist berechtigt, Hundehalter, die das Training erheblich stören/sich nicht an Anweisungen halten, des Platzes zu verweisen.
  8. Das Training findet grundsätzlich auf der Trainingswiese der Hundetrainerin statt. In Einzelfällen und nach Absprache kann das Training auch an hiervon abweichenden Orten stattfinden. Dies wird durch die Hundetrainerin vor Beginn des Trainings mitgeteilt.
  9. Die Hunde dürfen nur angeleint den Weg zur Trainingswiese zurücklegen. Auch auf der Trainingswiese besteht Leinenpflicht, sofern die Hundetrainerin keine anderen Weisungen gegeben hat.
  10. Der Kunde behandelt die zur Verfügung gestellten Trainingsgeräte und die Trainingswiese pfleglich.
  11. Auf der Trainingswiese und auf allen Wegen ist der Kot des eigenen Hundes aufzunehmen und zu entsorgen.
  12. Reizobjekte wie Spielzeuge, Bälle Frisbees, Dummies etc. dürfen nur nach vorheriger Absprache mit er Hundetrainerin mitgenommen bzw. geworfen werden.

§ 6 Teilnahmevoraussetzungen Hund

  1. Für Hunde muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen. Diese ist zur ersten Stunde des Trainings nachzuweisen. Dem Kunden ist bewusst, dass ein Training nur aufgenommen werden kann, wenn der Hund in seiner Wohnsitzgemeinde gemeldet ist.
  2. Die Hunde müssen altersgemäß entsprechend den aktuellen veterinärmedizinischen Standards geimpft, frei von ansteckenden Krankheiten sowie frei von Parasiten sein. Dies ist zur ersten Stunde/vor Beginn des Trainings durch Vorlage der Kopie des Impfpasses nachzuweisen.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, bekannte (chronische) Krankheiten, körperliche Beschwerden und Allergien des Hundes vorab mitzuteilen. Sollte der Kunde der Pflicht nicht nachkommen ist die Hundetrainerin berechtigt, den Hund bei ansteckenden Krankheiten von der Teilnahme an Trainings auszuschließen. Ein Hund kann als „gesund“ bezeichnet werden, wenn er frei von Fieber ist, ein gesundes Ess- und Trinkverhalten und keine Verhaltensauffälligkeiten (z.B. Durchfall, Apathie, übermäßiges Hecheln, Humpeln etc.) zeigt, keine ansteckenden Krankheiten hat sowie körperlich und geistig in der Lage ist, mindestens die für die Trainings angegebene Kilometer-Leistung zu erbringen.
  4. Sollte der Hund Verhaltensauffälligkeiten zeigen, insbesondere aggressive Verhaltensweisen gegenüber Menschen und anderen Hunden (z.B. schnappen, beißen, Beißvorfälle in der Vergangenheit) ist die Hundetrainerin rechtzeitig vor Trainingsbeginn zu informieren.
  5. Läufige Hündinnen dürfen nicht an den Gruppenangeboten teilnehmen. Hier besteht die Möglichkeit, versäumte Stunden nach Rücksprache mit der Hundetrainerin nachzuholen.

§ 7 Rücktrittsrecht und Terminverschiebung

  1. Vereinbarte Termine sind verbindlich und müssen im Verhinderungsfall rechtzeitig (spätestens 24 Stunden) vor Beginn per WhatsApp, SMS, telefonisch oder per SMS bei der Hundetrainerin abgesagt werden. Die Kontaktdaten sind dem Impressum der Hundetrainerin zu entnehmen.
  2. Sagt ein Kunde einen vereinbarten Termin nicht 24 Stunden vorher ab, gilt das Training als erteilt. Die Trainingsgebühr ist gemäß der aktuell gültigen Preisliste ist zu entrichten.
  3. Im Krankheitsfall eines Kunden oder dessen Hundes während eines Trainings und einer damit verbundenen Nichtteilnahme ist die Hundetrainerin rechtzeitig vor Beginn zu informieren. Hier besteht die Möglichkeit, das abgesagte Training nach Absprache mit der Hundetrainerin nachzuholen.
  4. Die Hundetrainerin behält sich vor, die Trainingsstunde aus wichtigen Gründen (wie einem krankheitsbedingten Ausfall oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen), die eine Durchführung des Trainings unzumutbar machen, abzusagen bzw. zu verschieben. In diesem Fall wird die Trainingsstunde in Absprache mit dem Kunden schnellstmöglich nachgeholt. Unter unvorhersehbare Ereignisse fallen Fälle höherer Gewalt wie insb. Streik, Unruhen, behördliche Anordnungen oder Pandemien. Ebenfalls können Wetterverhältnisse (wie bspw. Regen, Gewitter, Hagel und Temperaturen über 27 Grad) einen wichtigen Grund darstellen.
  5. Wird eine in der Beschreibung des Trainings angegebene Mindestteilnehmerzahl auf der Webseite der Hundetrainerin nicht erreicht, ist die Hundetrainerin berechtigt, das Training kurzfristig vor Veranstaltungsbeginn abzusagen oder zu verschieben. Sie stimmt sich hierzu mit den Kunden ab.
  6. Die Hundetrainerin kann ohne Einschränkung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn sich der Kunde vertragswidrig verhält oder wenn durch das Verhalten des Hundes Gefahr für die Hundetrainerin oder Dritte besteht.

§ 8 Vergütung

  1. Für die Teilnahme an den Angeboten der Hundetrainerin werden von dem Kunden Gebühren in der Höhe erhoben, die zum Zeitpunkt des Trainings gültig sind. Die Höhe der Gebühren ist der gültigen Preisliste auf der Internetseite https://coaching-fuer-hundehalter.de/preise/ oder dem Katalog des Whatsapp-Profils der Hundetrainerin zu entnehmen oder persönlich bei der Hundetrainerin zu erfragen.
  2. Die Trainingsgebühr ist am Ende des Trainings bar oder mittels Kartenzahlung zu entrichten.
  3. Vereinbarte Termine beginnen pünktlich zur festgelegten Zeit. Verspätungen von Kunden gehen zu deren Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.
  4. Mögliche Anfahrtskosten werden auf Basis der zurückzulegenden Entfernung (in km) und Anfahrtszeit (in Minuten) berechnet. Als Ausgangspunkt gilt die Büroadresse: Alte Bergstraße 91, 64665 Alsbach-Hähnlein. Die Anfahrtszeit wird laut Routenplaner (z.B. Google Maps) ermittelt und dient als Basis für die Berechnung. Plötzliche Verkehrsbehinderungen oder höhere Gewalt werden nicht einkalkuliert. Zur Vereinfachung werden die Minuten gemäß üblicher Rundungsregeln gerundet. Die Berechnung erfolgt wie folgt: Die ersten 10 Kilometer werden mit einer Grundgebühr von 5 € berechnet, jeder weitere Kilometer mit 0,70 €. Die Zeitgebühr wird ab 15 Minuten Anfahrtszeit berechnet und beträgt 85 €/Stunde.
    Beispiel bei 15 km Anfahrt und ca. 20 Minuten Anfahrtszeit:Für die ersten 10 km fallen 5 € an (Grundgebühr). Die verbleibenden 5 km werden mit 0,70 € pro Kilometer berechnet: 5 x 0,70 € = 3.50 €. Die Zeitgebühr wird basierend auf dem Stundenlohn berechnet: 20 Minuten entsprechen einem Drittel einer Stunde (60 Minuten). Die Zeitgebühr beträgt also 85 € / 3 = 25 €. Die Gesamtkosten für die Anfahrt betragen somit: 5 € (Grundgebühr) + 3,50 € (Kilometergebühr) + 25 € (Zeitgebühr) = 33,50 €.
  5. Bricht ein Kunde das Training oder handelt den Verhaltensregeln zu wieder kann die Hundetrainerin das Training abbbrechen. Eine Kostenrückerstattung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
  6. Die dargestellten Preise auf der Preisliste sind Endpreise inkl. der gesetzlichen MwSt .
  7. Alle Preise sind in € angegeben.

§ 9 Haftung

  1. Die Hundetrainerin haftet nur bei eigener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, das heißt von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist.
  2. Der Kunde haftet für sämtliche Sach- und Personenschäden während des Trainings gegenüber der Hundetrainerin und Dritten, die von dessen Hund verursacht werden. Eine Haftung der Hundetrainerin für Sachschäden erfolgt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  3. Eine Teilnahme am Training befreit nicht von der Haftung des Tierhalters und der Haftung des Tieraufsehers. Die Kunden übernehmen die alleinige Haftung für ihre Hunde, auch wenn sie auf Veranlassung der Hundetrainerin handeln. Dies gilt ebenfalls dann, wenn er auf Anweisung der Hundetrainerin im Zuge des Trainings bspw. den Maulkorb oder die Leine entfernen soll.
  4. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Hundetrainerin nur, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt, mit dessen Entstehen gerechnet werden konnte.
  5. Die Hundetrainerin kann nur eine Empfehlung aussprechen. Der Kunde handelt eigenverantwortlich und trifft die Entscheidung an der Teilnahme an einer Trainingsübung. Dies gilt auch für mögliche Verletzung am Hund, die er aufgrund der Teilnahme erleiden könnte.
  6. Die Teilnahme oder der Besuch des Trainings sowie das Betreten der Trainingswiese der Hundetrainerin erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Gleiches gilt für alle Begleit- und Besuchspersonen. Jegliche Begleitpersonen sind durch den Teilnehmer von dem Haftungsausschluss sowie von den übrigen Vereinbarungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen etc.) in Kenntnis zu setzen.
  7. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch zugunsten der sonstigen Erfüllungsgehilfen der Hundetrainerin.

§ 10 Sonstige Bestimmungen

  1. Vertragssprache und Sprache im Training ist ausschließlich Deutsch.
  2. Es ist deutsches Recht anwendbar.
  3. Sollten einzelne Klauseln dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt und die allgemeinen Geschäftsbedingungen als solche wirksam. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln oder für nicht in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen benannte Bestimmungen gelten die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften.