Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Coaching für Hundehalter – Hanna David

§ 1 Geltung

(1) Coaching für Hundehalter – Hanna David (nachfolgend „Hundeschule“ oder „wir“) erbringt sämtliche Dienstleistungen im Bereich Hundetraining, Hundeverhaltensberatung und Weiterbildung auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Spätere Änderungen gelten nicht automatisch für bereits geschlossene Verträge.

(3) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich zu.

(4) Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistung

(1) Den Vertragsgegenstand bilden Einzeltrainings, Gruppentrainings, Verhaltensberatungen, Social Walks, Begegnungstraining, Sozialkontaktstunden, Canine Circle, Kurse sowie die Unterstützung und Weiterbildung von Trainerkollegen (nachfolgend „Training“ genannt).

(2) Eine reguläre Trainingsstunde dauert 60 Minuten, sofern für das jeweilige Angebot keine andere Dauer vereinbart wurde. Verspätungen gehen zulasten des Kunden.

Sollte eine Trainingsstunde aufgrund der Trainingsintensität und Belastbarkeit des Hundes eine kürzere praktische Trainingsdauer erfordern, weist das Trainerteam während der Trainingseinheit darauf hin. Dies kann beispielsweise beim Training des Abbruchsignals oder bei Tandemstunden erforderlich sein. Die verbleibende Zeit kann für Beratung, Auswertung und die Besprechung weiterer Trainingsschritte genutzt werden.

(3) Bei unseren Leistungen handelt es sich grundsätzlich um die Vermittlung von Kenntnissen und praktischen Handlungsmöglichkeiten aus dem Bereich Erziehung und Bildung im Sinne eines Dienstvertrages gemäß § 611 BGB.

Wir bieten Beratungs- und Trainingsleistungen für Menschen und Hunde an. Die vermittelten Inhalte stellen fachliche Handlungsempfehlungen dar, die einer angemessenen Haltung, Erziehung und Ausbildung des Hundes dienen. Ein bestimmter Trainingserfolg wird nicht geschuldet.

(4) Das Training orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen des Hundehalters sowie an den körperlichen und verhaltensbezogenen Voraussetzungen des Hundes. Berücksichtigt werden insbesondere Rasse, Alter, Geschlecht, Persönlichkeit, Gesundheitszustand und Belastbarkeit.

Ein erfolgreicher Trainingsprozess setzt die aktive Mitarbeit des Hundehalters voraus. Die im Training vermittelten Inhalte und Handlungsempfehlungen müssen auch außerhalb der gemeinsamen Trainingseinheiten selbstständig, regelmäßig und konsequent umgesetzt werden.

Die Verantwortung für die Umsetzung im Alltag liegt beim Hundehalter. Die Teilnahme an einzelnen Trainingsstunden allein gewährleistet keinen bestimmten Erfolg.

(5) Einzelne Trainings können nach vorheriger Ankündigung oder Absprache auch von anderen qualifizierten Mitgliedern unseres Trainerteams durchgeführt werden.

§ 3 Anmeldung und Vertragsschluss

(1) Verträge können mit voll geschäftsfähigen natürlichen Personen sowie mit rechtsfähigen Unternehmen und Organisationen geschlossen werden.

(2) Die Präsentation unserer Angebote auf der Website oder in anderen Medien stellt grundsätzlich kein bindendes Vertragsangebot dar. Vielmehr erhält der Kunde die Möglichkeit, seinerseits ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss abzugeben.

(3) Vor Aufnahme eines Trainings können ein Erstgespräch und das Ausfüllen eines Trainingsfragebogens erforderlich sein. Dies gilt insbesondere bei neuen Kunden und Trainingsangeboten, für deren Durchführung eine vorherige Einschätzung des Hundes notwendig ist.

(4) Soweit für das jeweilige Angebot vorgesehen, sind der Trainingsfragebogen und gegebenenfalls ein gesonderter Trainingsvertrag vor Beginn des Trainings auszufüllen beziehungsweise abzuschließen. Die entsprechenden Anforderungen werden vorab mitgeteilt.

(5) Mit der schriftlichen, elektronischen, telefonischen oder mündlichen Anmeldung und Terminvereinbarung bietet der Kunde den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.

(6) Die Anmeldung wird durch uns bestätigt, beispielsweise per E-Mail, WhatsApp-Textnachricht oder telefonisch. Der Vertrag kommt mit unserer Annahme zustande. Individuell vereinbarte Zahlungsbedingungen sowie die Regelungen in § 10 bleiben maßgeblich.

§ 4 Teilnahmeberechtigung am Training

(1) Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer entsprechend bevollmächtigten erwachsenen Aufsichtsperson am Training teilnehmen. Die gesetzlichen Aufsichtspflichten bleiben unberührt.

(2) Gelten für einzelne Trainings zusätzliche Teilnahmevoraussetzungen, müssen diese erfüllt werden. Die jeweiligen Voraussetzungen werden vor der verbindlichen Buchung mitgeteilt.

(3) Trainingstermine und Kursplätze sind nur nach vorheriger Rücksprache und mit unserer Zustimmung auf andere Personen oder Hunde übertragbar. Dabei werden insbesondere die Teilnahmevoraussetzungen und die Eignung des jeweiligen Hundes berücksichtigt.

§ 5 Verhaltensregeln für das Training und Trainingsort

(1) Der Kunde ist verpflichtet, aktiv am Training mitzuwirken und sicherheitsrelevante Anweisungen des Trainerteams zu beachten.

(2) Der Kunde hat während des Trainings grundsätzlich bei seinem Hund anwesend zu sein, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(3) Hat der Kunde Bedenken gegen einen geplanten Trainingsschritt, muss er diese unverzüglich mitteilen. Gemeinsam kann geprüft werden, ob ein geeigneter alternativer Trainingsschritt möglich ist.

(4) Wir behalten uns vor, das Training aus wichtigem Grund abzubrechen, insbesondere bei erheblichen Verstößen gegen die Verhaltensregeln oder bei einer Gefährdung von Menschen oder Hunden.

(5) Die Benutzung von Mobiltelefonen sowie die Anfertigung von Bild-, Ton- und Videoaufnahmen während des Trainings sind grundsätzlich nur nach vorheriger Absprache gestattet.

Dies gilt nicht für Aufnahmen, die ausdrücklich Bestandteil einer Trainingsaufgabe sind. Eine Veröffentlichung von Aufnahmen ist nur zulässig, wenn die erforderlichen Einwilligungen und Nutzungsrechte vorliegen.

(6) Die Teilnehmer haben sich so zu verhalten und ihre Hunde so zu führen, dass Gefährdungen anderer Teilnehmer, des Trainerteams, Dritter sowie anderer Hunde möglichst vermieden werden.

(7) Das Trainerteam ist berechtigt, Teilnehmer, die das Training erheblich stören oder sicherheitsrelevante Anweisungen missachten, von einzelnen Übungen auszuschließen oder des Trainingsortes zu verweisen.

(8) Das Training findet an den jeweils vereinbarten Orten statt. Hierzu gehören unter anderem öffentliche Wege und Plätze, geeignete Trainingsflächen, angemietete Räumlichkeiten sowie das Zuhause des Kunden.

Der jeweilige Trainingsort wird vor Beginn des Termins mitgeteilt beziehungsweise vereinbart.

(9) Die Hunde sind auf dem Weg zum Trainingsort und während des Trainings grundsätzlich angeleint zu führen. Ein Ableinen erfolgt ausschließlich nach Freigabe durch das Trainerteam.

(10) Zur Verfügung gestellte Trainingsgeräte, Einrichtungen und genutzte Flächen sind pfleglich zu behandeln.

(11) Hundekot ist an sämtlichen Trainingsorten und auf den zugehörigen Wegen aufzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

(12) Reizobjekte wie Spielzeuge, Bälle, Frisbees, Dummys und vergleichbare Gegenstände dürfen während des Trainings nur nach vorheriger Absprache eingesetzt werden.

(13) Bei einem durch den Kunden zu vertretenden Trainingsabbruch bleiben gesetzlich bestehende Vergütungs- und Ersatzansprüche vorbehalten. Gesetzliche Erstattungsansprüche bleiben unberührt.

§ 6 Teilnahmevoraussetzungen für Hunde

(1) Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung bestehen. Ein entsprechender Nachweis ist auf Verlangen vorzulegen.

Der Hundehalter ist dafür verantwortlich, dass sein Hund ordnungsgemäß angemeldet ist und die gesetzlichen Anforderungen an seine Haltung erfüllt werden.

(2) Die Hunde müssen über einen altersgerechten Impfschutz entsprechend den aktuellen veterinärmedizinischen Empfehlungen verfügen sowie frei von ansteckenden Erkrankungen und übertragbaren Parasiten sein. Ein entsprechender Impfnachweis ist auf Verlangen vorzulegen.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, bekannte Erkrankungen, körperliche Beschwerden, Allergien und sonstige gesundheitliche Einschränkungen des Hundes vor Trainingsbeginn mitzuteilen.

Zeigt ein Hund Krankheitssymptome wie Fieber, Durchfall, Apathie, übermäßiges Hecheln oder Humpeln, muss vorab geklärt werden, ob eine Teilnahme möglich und sinnvoll ist.

Der Hund muss körperlich und geistig in der Lage sein, die Anforderungen des jeweiligen Trainings zu bewältigen. Dazu gehören gegebenenfalls auch die angegebene Wegstrecke und die Trainingsdauer.

(4) Der Hundehalter ist verpflichtet, sämtliche ihm bekannten sicherheitsrelevanten Verhaltensweisen und Vorfälle wahrheitsgemäß und vollständig mitzuteilen.

Dazu gehören insbesondere Droh- und Aggressionsverhalten, Schnappen, Beißvorfälle sowie bekannte Probleme im Kontakt mit Menschen oder anderen Hunden.

Ist die Vorgeschichte des Hundes ganz oder teilweise unbekannt, muss auch dies mitgeteilt werden.

Neue Erkenntnisse und Auffälligkeiten sind dem Trainerteam unverzüglich mitzuteilen.

(5) Die Angaben des Hundehalters bilden gemeinsam mit der fachlichen Einschätzung des Trainerteams eine wesentliche Grundlage für die Planung und Durchführung des Trainings sowie die Auswahl geeigneter Sicherheitsmaßnahmen.

Werden bekannte sicherheitsrelevante Umstände verschwiegen oder unzutreffende Angaben gemacht, können daraus gesetzliche Haftungs- und Ersatzansprüche entstehen.

(6) Läufige Hündinnen dürfen grundsätzlich nicht an Gruppenangeboten teilnehmen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Ob versäumte Trainingsstunden nachgeholt werden können, wird individuell abgestimmt.

(7) Wir behalten uns vor, Hunde bei gesundheitlichen oder sicherheitsrelevanten Bedenken von einzelnen Übungen oder der Teilnahme am Training auszuschließen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 7 Besondere Teilnahmebedingungen für Sozialkontaktstunden

(1) Sozialkontaktstunden ermöglichen Hunden, unter fachlicher Begleitung miteinander zu kommunizieren und soziale Erfahrungen zu sammeln. Hierzu kann auch der kontrollierte Freilauf mit anderen Hunden gehören.

(2) Zum natürlichen Verhaltensrepertoire von Hunden gehören neben freundlichen Kontakten auch Drohverhalten, Abgrenzung, Konflikte und angemessenes Abwehrverhalten.

Solche Verhaltensweisen sind nicht grundsätzlich mit einer Verhaltensstörung oder einer fehlerhaften Einschätzung des Hundes gleichzusetzen.

(3) Auch bei sorgfältiger Zusammenstellung der Gruppen und fachlicher Begleitung lassen sich Konflikte und daraus entstehende Verletzungen nicht vollständig ausschließen.

Hunde können situationsabhängig oder aufgrund bislang nicht erkennbarer gesundheitlicher Beschwerden unerwartet reagieren.

(4) Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass insbesondere der freie Sozialkontakt mit anderen Hunden solche Risiken mit sich bringt. Die Teilnahme erfolgt in Kenntnis dieser typischen Risiken.

Die Freigabe des Freilaufs durch das Trainerteam stellt keine Garantie für einen konflikt- oder verletzungsfreien Kontakt dar.

(5) Die Entscheidung über Gruppenzusammensetzung, Freilauf und erforderliche Sicherheitsmaßnahmen trifft das Trainerteam unter Berücksichtigung der bekannten Informationen, der bisherigen Beobachtungen und der jeweiligen Situation.

Ein Anspruch auf Freilauf oder auf die Teilnahme an einer bestimmten Gruppe besteht nicht.

(6) Der Hundehalter bleibt verpflichtet, bekannte gesundheitliche und verhaltensbezogene Risiken seines Hundes vollständig mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für frühere Beißvorfälle und für eine unbekannte Vorgeschichte.

(7) Die gesetzliche Verantwortung und Haftung der Hundehalter für ihre Hunde bleiben auch während angeleiteter Sozialkontakte bestehen. Unsere gesetzlichen Pflichten zur fachgerechten Durchführung und eine gesetzlich bestehende Haftung für eigene Pflichtverletzungen bleiben ebenfalls unberührt.

§ 8 Terminabsagen und Terminverschiebungen

(1) Vereinbarte Einzeltermine und offene Gruppenangebote sind verbindlich und können bis spätestens 24 Stunden vor Beginn kostenfrei abgesagt werden.

Die Absage kann telefonisch, per E-Mail oder über andere hierfür vereinbarte Kommunikationswege erfolgen. WhatsApp-Textnachrichten sind ebenfalls möglich; Sprachnachrichten werden nicht bearbeitet.

(2) Bei Krankheit des Kunden oder seines Hundes ist eine kurzfristige Absage ebenfalls kostenfrei möglich. Wir bitten ausdrücklich darum, bei ansteckenden Erkrankungen nicht am Training teilzunehmen und uns möglichst frühzeitig zu informieren.

(3) Bei kurzfristigen Absagen aus anderen Gründen oder bei unentschuldigtem Nichterscheinen behalten wir uns vor, gesetzlich bestehende Vergütungs- oder Ersatzansprüche geltend zu machen. Gesetzlich erforderliche Anrechnungen, insbesondere ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs, werden berücksichtigt.

(4) Wir behalten uns vor, Trainingstermine aus wichtigen Gründen abzusagen oder zu verschieben. Hierzu zählen insbesondere Erkrankungen des Trainerteams, ungeeignete Wetterbedingungen sowie andere Umstände, die eine ordnungsgemäße Durchführung verhindern.

(5) Outdoor-Trainings können bei ungeeigneter Witterung abgesagt oder verschoben werden. Dazu zählen insbesondere Regen, Schnee, Eis, Gewitter, Hagel sowie Temperaturen über 27 °C oder unter −3 °C.

Bei Trainings mit längeren Stehphasen kann eine Absage bereits bei Temperaturen unter 0 °C erfolgen.

(6) Die Entscheidung über die Durchführung erfolgt auf Grundlage der aktuellen Wetterlage und Wettervorhersage.

Da Teilnehmer teilweise längere Anfahrtswege haben, können Termine auch kurzfristig, gegebenenfalls erst etwa eine Stunde vor Beginn, abgesagt werden.

Eine Absage kann auf einer zum Entscheidungszeitpunkt nachvollziehbaren Wetterprognose beruhen. Die vorhergesagten Wetterbedingungen müssen zum späteren Trainingszeitpunkt nicht tatsächlich eingetreten sein.

(7) Wird eine in der Angebotsbeschreibung mitgeteilte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, können wir das betreffende Gruppenangebot absagen oder verschieben. Die Teilnehmer werden hierüber so früh wie möglich informiert.

(8) Bei einer Absage durch uns informieren wir die Teilnehmer schnellstmöglich und bieten nach Möglichkeit einen Ersatztermin an.

Kommt kein Ersatztermin zustande, werden bereits gezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungen erstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

(9) Bei erheblichen Vertragsverstößen oder einer konkreten Gefährdung von Menschen oder Hunden können wir das Training aus wichtigem Grund abbrechen und gegebenenfalls den Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen beenden.

§ 9 Mehrteilige Kurse

(1) Mehrteilige Kurse werden als zusammenhängendes Gesamtangebot gebucht. Die Kursgebühr umfasst die in der jeweiligen Angebotsbeschreibung genannten Termine sowie gegebenenfalls ergänzende Leistungen.

(2) Eine kostenfreie Stornierung des gesamten Kurses ist bis sieben Kalendertage vor Kursbeginn möglich.

(3) Bei Erkrankung des Kunden oder seines Hundes kann auch kurzfristig vor Beginn des gesamten Kurses kostenfrei abgesagt werden.

(4) Bei einer späteren Absage aus anderen Gründen gelten die gesetzlichen Regelungen zu möglichen Vergütungs- und Ersatzansprüchen.

(5) Werden einzelne Kurstermine nach Kursbeginn aus persönlichen Gründen, einschließlich Krankheit, nicht wahrgenommen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Ersatztermine oder eine anteilige Erstattung, soweit die vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß angeboten wurden und keine gesetzlichen Ansprüche entgegenstehen.

(6) Individuelle Kulanzregelungen und die freiwillige Vereinbarung von Ersatzterminen bleiben möglich.

(7) Enthält der gebuchte Kurs eine zusätzliche Trainingsbegleitung, beispielsweise über WhatsApp, gelten hierfür die in der jeweiligen Kursbeschreibung vereinbarten Leistungen sowie die ergänzenden Bestimmungen in § 12.

§ 10 Vergütung

(1) Für die Teilnahme an unseren Angeboten werden die bei der verbindlichen Buchung vereinbarten Gebühren erhoben. Maßgeblich sind die jeweilige Angebotsbeschreibung, die bei der Buchung geltende Preisliste oder eine individuelle Vereinbarung.

(2) Die Trainingsgebühr ist bei Einzeltraining und offenen Gruppenangeboten grundsätzlich am Ende des Trainings bar oder mittels der jeweils angebotenen Kartenzahlung zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(3) Mehrteilige Kurse werden als Gesamtangebot gebucht. Die vollständige Kursgebühr ist vor Beginn des ersten Termins zu entrichten, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.

(4) Vereinbarte Termine beginnen pünktlich zur festgelegten Zeit. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen grundsätzlich nicht zur Minderung der vereinbarten Vergütung.

(5) Bei Trainings außerhalb unserer regulären Trainingsorte können zusätzliche Fahrtkosten anfallen. Die Höhe richtet sich nach der jeweils vereinbarten Fahrtkostenregelung und wird vor der verbindlichen Terminvereinbarung mitgeteilt.

(6) Bei einem vom Kunden zu vertretenden Trainingsabbruch bleiben gesetzlich bestehende Vergütungs- und Ersatzansprüche vorbehalten. Gesetzliche Erstattungsansprüche bleiben unberührt.

(7) Die gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise sind Endpreise einschließlich der gegebenenfalls anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(8) Sämtliche Preise werden in Euro angegeben.

§ 11 Kommunikation und Erreichbarkeit

(1) Für wichtige organisatorische Anliegen, Terminvereinbarungen und Fragen zum Training stehen Telefon und E-Mail zur Verfügung.

(2) Die Kommunikation über WhatsApp ist außerhalb ausdrücklich vereinbarter Betreuungsangebote ein freiwilliger, ergänzender Service.

WhatsApp-Nachrichten werden nachrangig und im Rahmen unserer verfügbaren Kapazitäten bearbeitet.

(3) Außerhalb ausdrücklich vereinbarter Leistungen besteht kein Anspruch auf individuelle Trainingsberatung oder persönliche Rückmeldung über WhatsApp.

(4) Sprachnachrichten werden grundsätzlich nicht angehört oder bearbeitet. Wer sein Anliegen mündlich besprechen möchte, kann uns telefonisch kontaktieren.

(5) Vereinbarte Leistungspflichten sowie gesetzliche Rechte und Pflichten bleiben unberührt.

§ 12 Begleitende WhatsApp-Betreuung

(1) Bei ausgewählten Kursen kann eine zeitlich begrenzte Trainingsbegleitung über WhatsApp Bestandteil des gebuchten Angebots sein. Umfang und Dauer ergeben sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung.

(2) Innerhalb des vereinbarten Betreuungszeitraums können Fragen gestellt und Trainingsvideos zur Besprechung eingereicht werden.

(3) Rückmeldungen erfolgen in der Regel innerhalb von zwei bis drei Arbeitstagen, Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage.

(4) Eine durchgehende Erreichbarkeit oder sofortige Beantwortung von Nachrichten ist nicht Bestandteil des Angebots.

(5) WhatsApp-Gruppen können über den vereinbarten Betreuungszeitraum hinaus bestehen bleiben. Ein Anspruch auf individuelle Rückmeldungen besteht nach Ablauf dieses Zeitraums nicht.

(6) Die Teilnahme an WhatsApp-Gruppen ist freiwillig und erfolgt durch eigenständigen Beitritt über einen Einladungslink.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind unserer Datenschutzerklärung zu entnehmen.

§ 13 Ergänzende Lerninhalte und Trainingsmaterialien

(1) Bestehenden Kunden können ergänzend zum persönlichen Hundetraining digitale Lerninhalte zur Verfügung gestellt werden. Die Freischaltung erfolgt individuell durch uns.

(2) Der Zugang zu diesen Lerninhalten ist ausschließlich für die jeweils berechtigten Kunden bestimmt. Persönliche Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

(3) Die im Rahmen des Trainings bereitgestellten Unterlagen, Videos, Grafiken, Handouts und sonstigen Materialien sind urheberrechtlich geschützt.

Sie dürfen im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte für die persönliche Fortbildung und das eigene Hundetraining verwendet werden.

(4) Die Weitergabe, Veröffentlichung oder anderweitige Verwendung über die eingeräumten Nutzungsrechte hinaus bedarf unserer Zustimmung, soweit keine gesetzlichen Nutzungsrechte bestehen.

§ 14 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für sonstige Schäden grundsätzlich nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(4) Die Teilnahme am Training entbindet den Hundehalter nicht von seinen gesetzlichen Pflichten und seiner Verantwortung für den Hund.

Dies gilt grundsätzlich auch bei der Durchführung von Übungen auf Anweisung des Trainerteams, insbesondere bei der Freigabe des Ableinens oder der Durchführung angeleiteter Sozialkontakte.

Eine gesetzlich bestehende Haftung der Hundeschule oder des Trainerteams für eigene Pflichtverletzungen bleibt unberührt.

(5) Der Hundehalter ist verpflichtet, sämtliche ihm bekannten gesundheitlichen und verhaltensbezogenen Risiken seines Hundes vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.

Werden bekannte sicherheitsrelevante Umstände verschwiegen oder unzutreffende Angaben gemacht, haftet der Hundehalter für daraus entstehende Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(6) Die Teilnahme am Training, insbesondere an Sozialkontaktstunden und Freilaufangeboten, ist mit den üblichen Risiken im Umgang mit Hunden verbunden.

Auch bei fachgerechter Begleitung können unvorhergesehene Reaktionen, Konflikte und Verletzungen auftreten. Der Eintritt eines solchen Ereignisses begründet nicht allein eine Pflichtverletzung des Trainerteams.

Die gesetzlichen Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.

(7) Der Kunde entscheidet eigenverantwortlich über die Teilnahme an konkreten Trainingsübungen. Unsere gesetzlichen Pflichten zur fachgerechten Beratung und Anleitung bleiben hiervon unberührt.

(8) Der Kunde ist verpflichtet, Begleitpersonen auf die Verhaltens- und Sicherheitsregeln hinzuweisen. Gesetzliche Ansprüche von Begleitpersonen bleiben unberührt.

(9) Die vorstehenden zulässigen Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 15 Besondere Bedingungen für Veranstalter (B2B)

Die folgenden Bestimmungen gelten ergänzend für Vorträge, Workshops, Seminare und vergleichbare Veranstaltungen, die von Unternehmern im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit gebucht werden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

15.1 Buchung und Leistungsumfang

(1) Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines individuellen Angebots zustande, beispielsweise per E-Mail.

(2) Inhalt, Umfang, Dauer, Veranstaltungsort, Honorar und besondere Anforderungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

(3) Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Absprache.

15.2 Honorar und Zahlung

(1) Es gilt das individuell vereinbarte Honorar.

(2) Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich nach Durchführung der Veranstaltung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen.

(3) Abweichende Zahlungsbedingungen, insbesondere Vorauszahlungen, können individuell vereinbart werden.

15.3 Fahrt- und Reisekosten

(1) Anfallende Fahrt-, Reise- und gegebenenfalls Übernachtungskosten werden individuell vereinbart.

(2) Sie sind entweder im angebotenen Honorar enthalten oder werden im Angebot gesondert ausgewiesen.

(3) Zusätzliche Kosten entstehen nur, wenn diese vor der verbindlichen Buchung vereinbart wurden.

15.4 Stornierung durch den Veranstalter

Bei Absage einer verbindlich gebuchten Veranstaltung gelten vorbehaltlich vorrangiger individueller Vereinbarungen folgende Stornobedingungen:

  • Bis einschließlich zwei Kalendermonate vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei.
  • Weniger als zwei Kalendermonate, aber mindestens einen Kalendermonat vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Honorars.
  • Weniger als einen Kalendermonat vor Veranstaltungsbeginn: 80 % des vereinbarten Honorars.

Dem Veranstalter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Ersparte Aufwendungen und anderweitige Verdienstmöglichkeiten werden nach Maßgabe der gesetzlichen Anforderungen berücksichtigt.

Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt. Eine Terminverschiebung kann individuell vereinbart werden.

15.5 Absage durch uns

(1) Kann eine Veranstaltung aus wichtigem Grund, insbesondere wegen Erkrankung oder eines anderen unvorhersehbaren Ereignisses, nicht durchgeführt werden, informieren wir den Veranstalter schnellstmöglich.

(2) Nach Möglichkeit wird ein Ersatztermin vereinbart.

(3) Kommt kein Ersatztermin zustande, werden bereits gezahlte Honorare für nicht erbrachte Leistungen erstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

15.6 Organisation und Ausstattung

(1) Der Veranstalter stellt geeignete Räumlichkeiten sowie die vereinbarte technische Ausstattung zur Verfügung.

(2) Besondere Anforderungen an Präsentationstechnik, Gruppengröße, Raumgestaltung und gegebenenfalls die Teilnahme von Hunden werden vorab abgestimmt.

15.7 Unterlagen und Aufnahmen

(1) Zur Verfügung gestellte Präsentationen, Seminarunterlagen und sonstige Materialien sind urheberrechtlich geschützt.

(2) Eine Veröffentlichung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus bedarf unserer Zustimmung, soweit keine gesetzlichen Nutzungsrechte bestehen.

(3) Foto-, Ton- und Videoaufnahmen der Veranstaltung bedürfen einer vorherigen Vereinbarung. Die Rechte betroffener Teilnehmer bleiben unberührt.

§ 16 Widerrufsrecht und gesetzliche Kündigungsrechte

(1) Verbrauchern stehen bei entsprechend abgeschlossenen Verträgen die gesetzlichen Widerrufsrechte zu, soweit deren Voraussetzungen vorliegen.

(2) Für bestimmte Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die zu einem spezifischen Termin oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums erbracht werden, kann das gesetzliche Widerrufsrecht ausgeschlossen sein.

(3) Über das für die jeweilige Buchung bestehende oder nicht bestehende Widerrufsrecht wird nach den gesetzlichen Vorgaben informiert. Soweit erforderlich, erfolgt eine gesonderte Widerrufsbelehrung.

(4) Gesetzliche Kündigungs- und sonstige Verbraucherrechte bleiben unberührt.

§ 17 Sonstige Bestimmungen

(1) Vertragssprache und Sprache des Trainings ist grundsätzlich Deutsch, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(2) Es gilt deutsches Recht. Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle unwirksamer Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.


Stand: Oktober 2026